Beitragshöhe

Über die Höhe der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.

Auf Antrag entscheidet der Vorstand über Beitragsermäßigungen.

Kinder bis 10 Jahre                                     

4,– € monatl. 48,–€ / Jahr

Jugendliche (Azubi, Studenten, usw.)       

6,– € monatl. 72,- € / Jahr

Erwachsene                                                 

9,– € monatl. 108,–€ / Jahr

Fördermitglied                                             

ab 4,- €  monatl. 48,–€ / Jahr

Ermäßigung bei Familien

Bei mehreren Vereinsmitgliedern aus einer Familie verringert sich der Beitrag wie folgt:

Das zweite Familienmitglied zahlt 50%

Jedes weitere Familienmitglied zahlt 25%

Dabei gilt, das Familienmitglied mit dem höchsten Beitrag ist das erste. Und das Familienmitglied mit dem zweithöchsten Beitrag ist das zweite.

Fälligkeit und Zahlungsweise

Die Beiträge sind im Voraus fällig und werden halbjährlich per Lastschrift verrechnet.

Ausnahmen von diesem Verfahren müssen begründet sein. In diesen Fällen muss der Beitrag bis zum 28.02. für das laufende Jahr auf dem Konto des Schachvereins oder bar beim Kassenwart eingegangen sein. Mahngebühren gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.

Kündigung der Mitgliedschaft

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist 6 Wochen zum Halbjahresende möglich.

Zum Zeitpunkt des Austritts dürfen keine Beiträge offen sein!

Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.

Beitragsordnung Stand (02.09.2022):